Aus einer Vielzahl von Gründen, zu denen auch die
Einhaltung des Kyoto-Protokolls und Themen der
Energiesicherheit gehören, wird die Verwendung von
Biokraftstoffen in der ganzen Welt in den kommenden
Jahren stetig steigen. Für die Staaten der Europäischen
Union begann dieser Prozess mit der Richtlinie
2003/30/EG.
8. Mai 2003: RICHTLINIE 2003/30/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und
anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor.
Auszüge: Eine stärkere Verwendung von Biokraftstoffen im
Verkehrsbereich ist Teil des für die Einhaltung des Kyoto-
Protokolls erforderlichen Maßnahmenpakets sowie jedes
Maßnahmenpakets, mit dem weitere Verpflichtungen in
dieser Hinsicht erfüllt werden sollen.
Als Bezugswert für diese Richtwerte gilt, gemessen am
Energieinhalt, ein Anteil von 5,75 % aller Otto- und
Dieselkraftstoffe für den Verkehrsektor, die auf ihren
Märkten bis zum 31. Dezember 2010 in Verkehr gebracht
werden.
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Die EU-Mitgliedsstaaten berichten der Europäischen
Kommission im Rahmen von Artikel 4 der Biokraftstoff-
Richtlinie (2003/30/EG) jährlich über die Förderung der
Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren
Kraftstoffen für den Verkehrssektor. Diese Berichte erfüllen
die Pflicht von Großbritannien zur Berichterstattung an die
Europäische Kommission bis zum 1. Juli jedes Jahres über die
Wirksamkeit der Unterstützung der britischen Regierung für
Biokraftstoffe während des vorangegangenen
Kalenderjahres.
12. August 2009: BERICHT GROSSBRITANNIENS AN DIE
EUROPÄISCHE KOMMISSION IM RAHMEN VON ARTIKEL 4
DER BIOKRAFTSTOFF-RICHTLINIE (2003/30/EG) Förderung und Verwendung von Biokraftstoffen in
Großbritannien im Jahr 2008
Auszug: Der Gesamtabsatz von Biokraftstoffen in Großbritannien
betrug 2008 1.092 Millionen Liter, während sich der
Gesamtabsatz von Kraftstoffen im Straßenverkehrssektor auf
ca. 48.395 Liter Millionen belief. Prozentual im Vergleich zum
Absatz von Kraftstoffen im Straßenverkehrssektor machten
Biokraftstoffe etwa 2,26 % volumenmäßig (bzw. etwa 2,04 %
nach dem Energieinhalt) aus. Dies bedeutet eine Steigerung
um mehr als das Doppelte des Gesamtabsatzes des Vorjahres,
der 499 Millionen Liter betrug.
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Der Gesamtanteil von 2,26 % setzt sich aus den jährlichen
Durchschnittswerten von ca. 3,5 % bei Dieselkraftstoffen und
ca. 1 % bei Ottokraftstoffen über ein Jahr zusammen, in dem
der Anteil von Biokraftstoff auf das Doppelte des
Vorjahresergebnisses anstieg. In Spitzenmonaten betrug der
Anteil 4,8 % (Dieselkraftstoffe) und
1,3 % (Ottokraftstoffe).