Aus einer Vielzahl von Gründen, zu denen auch die Einhaltung des Kyoto-Protokolls und Themen der Energiesicherheit gehören, wird die Verwendung von Biokraftstoffen in der ganzen Welt in den kommenden Jahren stetig steigen. Für die Staaten der Europäischen Union begann dieser Prozess mit der Richtlinie 2003/30/EG.

8. Mai 2003: RICHTLINIE 2003/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor.


Auszüge:
Eine stärkere Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich ist Teil des für die Einhaltung des Kyoto- Protokolls erforderlichen Maßnahmenpakets sowie jedes Maßnahmenpakets, mit dem weitere Verpflichtungen in dieser Hinsicht erfüllt werden sollen.

Als Bezugswert für diese Richtwerte gilt, gemessen am Energieinhalt, ein Anteil von 5,75 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe für den Verkehrsektor, die auf ihren Märkten bis zum 31. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden.

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Die EU-Mitgliedsstaaten berichten der Europäischen Kommission im Rahmen von Artikel 4 der Biokraftstoff- Richtlinie (2003/30/EG) jährlich über die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen für den Verkehrssektor. Diese Berichte erfüllen die Pflicht von Großbritannien zur Berichterstattung an die Europäische Kommission bis zum 1. Juli jedes Jahres über die Wirksamkeit der Unterstützung der britischen Regierung für Biokraftstoffe während des vorangegangenen Kalenderjahres.

12. August 2009: BERICHT GROSSBRITANNIENS AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IM RAHMEN VON ARTIKEL 4 DER BIOKRAFTSTOFF-RICHTLINIE (2003/30/EG)

Förderung und Verwendung von Biokraftstoffen in Großbritannien im Jahr 2008

Auszug:
Der Gesamtabsatz von Biokraftstoffen in Großbritannien betrug 2008 1.092 Millionen Liter, während sich der Gesamtabsatz von Kraftstoffen im Straßenverkehrssektor auf ca. 48.395 Liter Millionen belief. Prozentual im Vergleich zum Absatz von Kraftstoffen im Straßenverkehrssektor machten Biokraftstoffe etwa 2,26 % volumenmäßig (bzw. etwa 2,04 % nach dem Energieinhalt) aus. Dies bedeutet eine Steigerung um mehr als das Doppelte des Gesamtabsatzes des Vorjahres, der 499 Millionen Liter betrug.

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Der Gesamtanteil von 2,26 % setzt sich aus den jährlichen Durchschnittswerten von ca. 3,5 % bei Dieselkraftstoffen und ca. 1 % bei Ottokraftstoffen über ein Jahr zusammen, in dem der Anteil von Biokraftstoff auf das Doppelte des Vorjahresergebnisses anstieg. In Spitzenmonaten betrug der Anteil 4,8 % (Dieselkraftstoffe) und
1,3 % (Ottokraftstoffe).
Die Gesetzgebung bezüglich Biokraftstoffe